Donnerstag, 18. März 2010

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Haftpflichtversicherung


Obschon die Haftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung ist - der Abschluss ist nicht obligatorisch -, kann man ohne sie doch manch bittere Überraschung erleben. Dazu kommt es unter Umständen in dem Falle, dass man jemanden geschädigt hat; sei es ein Personen-, Vermögens - oder Sachschaden.

Haftpflichtversicherung Wer einen Schaden verursacht, muss - so will es das Gesetz - für die Wiedergutmachung des Schadens aufkommen. Kann jemand für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, so kann er zur Kasse gebeten werden. Dabei ist es ganz egal, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Dabei heißt es: Bis zur Volljährigkeit der Kinder haften die Eltern für diese. Jedoch bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel (Versicherungen Beratung).

Zunächst einmal ist Ihre Haftung unbegrenzt. Sie müssen sogar Schäden tragen, die in die Millionen gehen. Bei einem durchschnittlichen Einkommen hat das in der Regel zur Folge, dass jemand bis ans Ende seines Lebens einen verursachten Schaden abzuzahlen hat. Und es kann heißen, dass das Einkommen - bis zur Grenze des Existenzminimums - so lange gepfändet wird, bis der Schaden beglichen ist. Jedoch können bereits Schäden in vierstelliger Höhe den Alltag eines Durchschnittsverdieners für eine ganze Zeit lang negativ beeinträchtigen.

Jedoch werden nicht alle Schäden, die Sie dem Gesetz nach wieder gutzumachen verpflichtet sind, auch immer von einer Haftpflichtversicherung übernommen. Im Versicherungsschutz existiert eine Fülle von Ausschlussklauseln (Versicherungen Beratung). Durch die Versicherungsbedingungen, die die Leistungen der Haftpflichtversicherung vertraglich festschreiben, ist das alles genau geregelt. Ein Geschädigter kann von Ihnen also zu Recht die Wiedergutmachung für einen Schaden fordern, den Sie verursacht haben, dennoch verweigert Ihre Haftpflichtversicherung die Begleichung, da dieser Schaden nicht Gegenstand der Versicherung war. In diesem Fall ist der Schaden von Ihnen selbst zu ersetzen - aus eigener Tasche.

Freilich sind nicht alle Schadenersatzklagen berechtigt. Falls nicht, kann die Haftpflichtversicherung auch Leistungen bereitstellen, unberechtigte Forderungen juristisch abzuwehren (vgl. auch "Rechtsschutz").

In anderen Fällen jedoch erhält man keine Leistung, obwohl der Schaden eigentlich gedeckt war. Nicht selten müssen die Leistungen der Versicherer dann vor Gericht erstritten werden.

Auf diese wundersame Weise sorgen die Haftpflichtversicherungen für Zulauf bei einem anderen Versicherungszweig: der Rechtsschutzversicherung. Nämlich dann, wenn eventuelle Kosten für einen Prozess gegen die Haftpflichtversicherung beglichen werden müssen.

Besondere Haftpflichtversicherungen (Versicherungen Vergleich)
Ein großer Teil der Versicherungsgesellschaften bietet unterschiedliche Haftpflichtpolicen für die verschiedenen Lebensbereiche an. Jedoch sind die Leistungen der Versicherungsgesellschaften alles andere als einheitlich. Es lohnt sich also für Sie, die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen, weil jede Versicherung ihre eigenen Ausschlussklauseln besitzt.


Privathaftpflicht Vergleich
Tarifauswahl
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Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
Tarifgruppe
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Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Versicherungen nach dem Tarif für öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe "öffentlicher Dienst".
Alter (volle Jahre)
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Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Versicherern Beitragsnachlässe.
Selbstbeteiligung
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Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Ausfalldeckung
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Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre
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Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Hund mitversichern ? (kein Kampfhund!)
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Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen können nicht versichert werden: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Laufzeit
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Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Bitte geben Sie an, ob Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung hatten.
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Bei einigen Versicherungen gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Versicherern einen Beitragsnachlass.

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