Gemäß § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
In solchen Fällen hilft eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Außerdem unterstützt Sie die Versicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es sogar zu einem Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess für Sie und trägt die Verfahrenskosten. Somit gewährt die Haftpflichtversicherung für solche Fälle auch Rechtsschutz.