Samstag, 4. Februar 2012

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Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung


Die Basis-Absicherung durch den Staat

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen; seit 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail - es lohnt sich.

 

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Wie hoch ihr Mindestbeitrag zu Staatlich geförderten Riester Rente ist, finden Sie hier.
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