Wenn Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Beamter, Richter oder Soldat sind, sind Sie berechtig, die Riesterrente in Anspruch zu nehmen. Wenn der Ehepartner ebenfalls diese Voraussetzungen erfüllt, erhält auch dieser die Förderung und profitiert von den Vorteilen der Riesterrente.
Sie haben dabei die Wahl zwischen einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Beitragsgarantie und einer klassischen Rentenversicherung