Mittwoch, 10. März 2010

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Rechtsschutz


Abhängig von Zielgruppe und Leistungsbausteinen sind die verschiedenen Rechtsschutzpakete durchaus unterschiedlich gestaltet. Die gängigsten Rechtsschutzarten haben wir Ihnen einmal zusammengestellt:

Rechtsschutz Kann man eigene Schadenersatzansprüche gegenüber einem Schädiger bzw. gegenüber seiner Haftpflichtversicherung geltend machen, tritt der Schadenersatz-Rechtsschutz ein.

In Bezug auf fast alle Streitigkeiten, die zusammenhängen mit Strafverfahren, Verträgen, dem Führerschein sowie Ersatzansprüchen betreffs Auto, greift der Verkehrs-Rechtsschutz. Dieser erstreckt sich nicht nur auf den Versicherungsnehmer, sondern auf sämtliche Insassen (vgl. "Kfz-Versicherung").

Wird in Verkehrssachen vor der Verwaltungsbehörde oder vorm Verwaltungsgericht prozessiert (etwa bei einem Führerscheinentzug), so tritt der Verwaltungs-Rechtsschutz für Verkehrssachen (Führerschein-Rechtsschutz) ein.

Sollen Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens privat geltend gemacht respektive abgewehrt werden (Kreditaufnahme, Kaufvertrag, Reparaturauftrag), so tritt der Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz ein.

Bei Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis kann der Arbeits-Rechtschutz helfen.

Als Mieter beziehungsweise auch als Vermieter oder Eigentümer von Wohnraum sowie Grundstücken schützt Sie der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Wenn Sie Streit mit Vertragspartnern, Nachbarn oder Verwaltungsbehörden haben, so kommt die Rechtsschutzversicherung für entstehende Kosten auf.

Für Prozesse vor dem Finanz- und Verwaltungsgericht in Steuerangelegenheiten gibt es den Steuer-Rechtsschutz.

Müssen Sie einen Prozess vorm Sozialgericht führen, beispielsweise im Falle nicht angemessener Leistung von gesetzlicher Unfall-, Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung, so ist der Sozialgerichts-Rechtsschutz zuständig.

Bei Strafverfahren in Sachen fahrlässige Verletzung von Strafvorschriften bzw. in Bußgeldverfahren kann der Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz helfen.

Manchmal müssen Sie sich von Rechtsanwälten oder Notaren zum Familien- und Erbrecht beraten lassen, da die Rechtsgrundlagen sich verändert haben. In diesem Fall benötigen Sie einen Beratungs-Rechtsschutz.

Ob Sie prozessieren möchten oder nicht, entscheiden aber normalerweise immer Sie selbst. In der Klemme sind Sie hingegen, wenn Sie verklagt werden . Teuer werden kann ein Rechtsstreit aber allemal. Zumindest finanziell hält eine Rechtsschutzpolice Ihnen dann den Rücken frei.

Die Versicherung ist natürlich unnötig, falls Sie das Verfahren gewinnen. Grundsätzlich trägt - von Arbeitsgerichtsverfahren abgesehen - der Verlierer sämtliche anfallenden Kosten. Ein guter Anwalt, der bei aussichtslosen Prozessen von einem Verfahren abrät und bei Erfolg versprechenden Verfahren gewinnt, ist natürlich immer eine gute Voraussetzung.

Aber nicht bei allen Streitigkeiten ist vorher der Ausgang abzuschätzen. In diesen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung sicher sinnvoll. 50% der deutschen Hauhalte ist aus diesem Grunde gegen das Kostenrisiko versichert. Dass viele längst für einzelne Bereiche einen Rechtsschutz besitzen - beispielsweise die Mitglieder in Mietervereinen - wird dabei oft vergessen.


Online Rechtsschutz Vergleich
Tarifauswahl
  • Versichert sind:
    • Das im Antrag genannte KFZ (nur eines möglich)
    • Antragssteller als Fahrer des eigenen und auch fremder Fahrzeuge
    • Alle Fahrer des versicherten Fahrzeuges
  • Versichert sind:
    • Alle KFZs die auf die Familie zugelassen sind (KFZ der Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen)
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag notwendig)
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag!)
  • Versichert sind:
    • Streitigkeiten bei vermieteten Wohnungen an private Nutzer im gerichtlichen und außergerichtlichen Streit
Berufs-Rechtsschutz ausschließen Hilfe
Falls Sie keinem Beruf nachgehen oder keine Streitigkeiten erwarten, können Sie den Bereich ausschließen. Der Berufsrechtsschutz kann nur für alle versicherten Personen ausgeschlossen werden.
Singlerabatt Hilfe
Singlerabatt ist möglich, wenn Sie allein leben ohne Partner. Ihre Kinder sind in der Regel hier mitversichert. Falls Sie verheiratet sind aber getrennt leben, können Sie bei den meisten Tarifen den Partner ausschließen.
Alter Versicherungsnehmer
Alter Ehe- oder Lebenspartner
Tätigkeit
Selbstbeteiligung EUR Hilfe
Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen
VERMIETETE Wohneinheiten mitversichern
Rechtsschutz in Ehesachen (nur wenn verheiratet) Hilfe

Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro beim Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten bei 500 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 120,00 EUR (3 Jahre Wartezeit)
Der Vertrag kann nur als Ehepaar abgeschlossen werden. Es haben dann beide Parteien Rechtsschutz im Ehestreit.

Rechtsschutz für Unterhalt Hilfe

Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro Rechtsschutz in Unterhaltssachen vor Gerichten bei 250 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 75,00 EUR (1 Jahr Wartezeit).

Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten Hilfe
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Damit ist es möglich, in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Täter z.B. nach Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung oder Entführung, als Zeuge oder Nebenkläger vor deutschen Strafgerichten aufzutreten. Im Hinblick auf eine angemessene Bestrafung des Täters und wegen der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungs-Gesetz.
Einschluss Spezial-Straf-RS Hilfe
Spezial-Straf-Rechtsschutz - für Nichtselbständige je nach Bedingungen des Anbieters.
Umfang der Versicherung:
Erstattung der Kosten für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. (Wird rechtskräftig festgestellt, dass die Straftat vorsätzlich begangen wurde, müssen die Kosten zurückgezahlt werden.)
Laufzeit Hilfe
Einige Gesellschaften bieten mehrjährige Verträge an mit einem Laufzeitrabatt.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

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