Nicht für die eigene Rente zahlt der Einzelne seine Beiträge, sondern es gilt der Generationenvertrag: Die Alten werden von den Jungen finanziert. Die gesetzliche Rentenversicherung ist künftig nicht mehr in der Lage, das erreichte Versorgungsniveau im Alter sicherzustellen. Laut verschiedenen Statistiken gibt es 2030 nahezu so viele Rentner wie Personen im erwerbsfähigen Alter. Einschnitte im gesetzlichen Rentensystem sind infolgedessen unvermeidbar (Versicherungen Beratung).
Zur Schulterung eines Teils der Lasten, die sich mit der Alterung verbinden, sind die betriebliche und die private Vorsorge (Altersvorsorge) gute Werkzeuge. Hiermit sorgt jeder Versicherte für die eigene Rente vor. Zumindest im Idealfall steht ihm im Laufe der Zeit angespartes Kapital im Alter mit Zins und Zinseszins zur Verfügung.
Eine private Altersvorsorge ist fakultativ - noch. Die Altersvorsorge, die im Rahmen der Rentenreform gefördert wird, ist eine ergänzende, keine ersetzende. Sie kann nur die neu entstandene Lücke der gesetzlichen Rentenversicherung überbrücken. Zusätzliche Altersvorsorge bleibt aber trotzdem wichtig - zum Beispiel mithilfe einer Kapital bildenden Lebensversicherung (Lebensversicherung Rendite).